AGB

Präambel

  1. Die Nutzung des Portals www.myfracht.com (nachfolgend myfracht) unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB).
  2. Das Portal wird von der KRS Media UG, Päwesiner Weg 20, 13581 Berlin betrieben.
  3. Die von MyFracht über das Portal angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB). Diese AGB gelten somit nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  4. Diese AGB sind für alle Verträge maßgeblich, sofern keine bindenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur berücksichtigt, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
  5. Bei allen Preisen handelt es sich um Nettopreisen.

Vertragsverhältnisse

  1. myfracht stellt dem Auftraggeber verschiedene Dienste im Bereich Lagerung und Logistik (im Folgenden als „Fulfillment-Leistungen“ bezeichnet) zur Verfügung.
  2. Liste der Fulfillment-Leistungen:
    1. Wareneingang
    2. Lagerung der Ware
    3. Warenausgang
    4. Übergabe an Versanddienstleister
    5. Retouren-Bearbeitung
  3. myfracht lagert die nachfolgenden Waren und Güter nicht:
    1. Waffen, Sprengstoffe
    2. Artikel zum Aufhängen
    3. Lebende Ware
    4. Arzneimittel
    5. Gefahrgüter / Gefahrstoffe
    6. Artikel, die Gerüche abgeben
    7. Artikel und Dokumente mit gewaltverherrlichendem, pornografischem, rassistischem, extremistischem oder diskriminierendem Inhalt.
  4. Die nachstehenden Waren und Güter werden von myfracht nur nach vorheriger Rücksprache im Lager akzeptiert:
    1. Artikel, deren längste Kante über 60 cm misst
    2. Produkte, die spezielle Lagerbedingungen (z.B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit) erfordern
    3. Produkte, die aufgrund von Qualitätssiegeln besondere Anforderungen an ihren Lagerplatz stellen
    4. Waren mit hohem Versicherungswert, wie beispielsweise Elektronik oder Schmuck
    5. Produkte, die spezielle Versandmethoden erfordern
    6. Waren, die einen besonderen Versandbedarf aufweisen, wie etwa solche mit einer hohen Bruchanfälligkeit.
  5. Für Produkte mit gesetzlicher Altersbeschränkung versichert der Auftraggeber, dass er verlässliche Überprüfungsverfahren etabliert hat, die den gerichtlichen Vorgaben eines zweistufigen Altersnachweisverfahrens gerecht werden. In diesem Kontext überprüft der Auftraggeber während des Bestellprozesses sowohl das Alter als auch die Identität des Endverbrauchers.
  6. Der Auftraggeber garantiert gegenüber myfracht, dass die Produkte nicht von einem Verbot der gemeinsamen Verladung oder Lagerung betroffen sind und dass, selbst bei Beschädigung, keine Gefahr von den Artikeln oder ihrer Verpackung für Umwelt, Menschen oder Gegenstände ausgeht.
  7. Beim Eingang der Ware überprüft myfracht am jeweiligen Standort, ob die Lieferung den Bestimmungen des § 3 Abs. AGB entspricht. Bei Regelverstößen lehnt myfracht die Annahme der Ware ab, benachrichtigt den Auftraggeber und stellt die Artikel zur Abholung bereit. Die durch diesen Prozess entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Holt der Auftraggeber die Artikel trotz wiederholter Mahnungen und gesetzter Fristen nicht ab, wird myfracht die Produkte auf Kosten des Auftraggebers fachmännisch entsorgen.

Wareneingang

  1. Lieferungen sollten in einem einzigen Durchgang erfolgen. Der Lieferschein muss die nachfolgenden Informationen aufweisen:
    1. die Referenznummer von myfracht
    2. Bezeichnung des Artikels
    3. Anzahl der gelieferten Einheiten
  2. Die gelieferten Artikel sollten die nachstehenden Merkmale besitzen:
    1. Das bei myfracht gespeicherte Produktbild muss dem gelieferten Artikel entsprechen.
    2. Jeder Artikel sollte mit einem Barcode versehen sein, der entweder die Artikelnummer oder den EAN-Code enthält. (Abweichungen können nach vorheriger Absprache akzeptiert und separat in Rechnung gestellt werden.)
  3. Falls die Lieferung nicht als Paketsendung erfolgt, muss der Auftraggeber oder der von ihm beauftragte Frachtführer myfracht im Vorfeld schriftlich über den geplanten Lieferzeitpunkt sowie die Methode der Zustellung informieren.
  4. Lieferungen, die nicht gemäß diesem Prozess bei myfracht angemeldet wurden, können zurückgewiesen werden. In einem solchen Szenario ist myfracht nicht verpflichtet, die Ware entgegenzunehmen.
  5. Während der Entladung überprüft myfracht die Identität, Vollständigkeit und Unversehrtheit der Packstücke. Beschädigte Einheiten werden von myfracht zurückgewiesen und müssen vom Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgenommen oder abgeholt werden. Jegliche Schäden werden von myfracht bildlich festgehalten und dem Auftraggeber per E-Mail zugeschickt. Überlieferungen von bis zu 15% je Artikel können kostenpflichtig übernommen werden. Überlieferungen von mehr als 15% müssen vom Auftraggeber bekanntgegeben und von myfracht bestätigt werden. Eine umfassende Warenkontrolle, insbesondere nach § 377 HGB, findet durch myfracht nicht statt.
  6. Euro-Paletten werden im Austausch zurückgegeben. Es gibt kein Palettenkontingent. Nicht abgeholte Einwegpaletten werden auf Kosten des Auftraggebers beseitigt.
  7. Gelieferte Waren sollten in sortenreinen Einheiten angeliefert werden. Mischpaletten dürfen nur sortenreine Kartons enthalten. Eine Palette gilt als gemischt, wenn sie mindestens zwei verschiedene Artikel enthält. Die Berechnung erfolgt dann nach Aufwand gemäß der Preisliste.
  8. Gelieferte Artikel oder Einheiten sollten von außen mit einem Barcode versehen sein. Fehlt dieser, wird er von myfracht kostenpflichtig angefertigt und am Artikel befestigt. Nach Abschluss der Lagerung sind die Artikel im Inventar verfügbar.
  9. Die Aufnahme avisierten Wareneingangs erfolgt innerhalb von 5 Werktagen (Mo.-Fr.), sofern es sich nicht um eine ungewöhnlich große Menge handelt.
  10. Wareneingänge, die nicht am selben Tag bearbeitet werden, werden am nächsten Arbeitstag in die Tagesauftragsmenge eingegliedert.
  11. Größere Artikelvolumen sollten auf Euro-Paletten geliefert werden. Bei falscher Anlieferung entstehender Mehraufwand wird gemäß Preisliste dem Kunden berechnet.
  12. Es dürfen nur jene Waren und Mengen geliefert werden, die zuvor im Angebot mit myfracht abgesprochen wurden. Bei der Anlieferung neuer Produkte, die sich insbesondere in Form, Größe und Gewicht unterscheiden, ist im Vorfeld ein neuer Pick&Pack- sowie Verpackungspreis mit myfracht abzustimmen.

Lagerung der Ware

  1. Die Waren werden pro Quadratmeter auf Regalen oder Euro-Paletten gelagert. Die Belegung der Lagerflächen wird bei Vertragsunterzeichnung festgelegt. Überschreitet der Lagerbedarf den vereinbarten Platz, wendet myfracht unmittelbar nach Wareneingang den nächsthöheren Tarif an. Bei einer Überschreitung des Lagervolumens von 20m2 berechnet myfracht zusätzliche 50€ je Quadratmeter.
  2. myfracht kann in Absprache mit dem Auftraggeber eine Inventur zum festgelegten Stichtag durchführen. Der Auftraggeber stellt mindestens 4 Wochen vor der Inventur die entsprechende Liste bereit. Nach Abschluss der Bestandsaufnahme gibt myfracht diese Liste dem Auftraggeber zurück. Der Zeitaufwand für die Inventur wird von myfracht nach den vereinbarten Stundensätzen in Rechnung gestellt.
    1. Zum Ende der Vertragslaufzeit behält sich myfracht das Recht vor, eine zusätzliche Inventur auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen.
    2. Während der Inventurarbeiten sind Aktivitäten wie Warenbewegungen, Einlagerungen, Kommissionierungen oder die Bearbeitung von Aufträgen nicht möglich.

Verpackung

  1. Die Ware sollte versandbereit geliefert werden.
  2. Falls eine Umverpackung erforderlich ist, erheben wir für alle Standardtarife eine Pauschale von 100€. Bei individuellen Tarifen kann sich der Preis variieren.
  3. Verpackungsmaterial ist im Angebot nicht inbegriffen und muss bereitgestellt werden.

Versand

  1. Der Auftraggeber bekommt von myfracht eine Bestätigung über die Bearbeitung des Auftrags sowie die Option zur Sendungsverfolgung, vorausgesetzt, er hat eine für Tracking geeignete Versandart ausgewählt. Davon ausgenommen sind Sendungen über Zustelldienste, die keine Paketnachverfolgung anbieten (z. B. Deutsche Post).
  2. Die Zustellung findet gemäß den im Angebot festgelegten Häufigkeiten statt.

Software

  1. myfracht verwendet alle gängigen Softwarelösungen, die der Kunde bereitstellt.
  2. Für allgemeine Kommunikationsanliegen ist das von myfracht zur Verfügung gestellte Ticketsystem zu nutzen.

Leistungsvergütung und Abrechnung

  1. myfracht hält standardisierte Tarife bereit, kann jedoch auch ein kundenspezifisches Angebot ausarbeiten, basierend auf der aktuellen Preisliste.
  2. Eine Preisänderung seitens myfracht ist frühestens drei Monate nach Beginn der Geschäftsbeziehung möglich. Ausnahmen bilden modifizierte Produkte, die eine Neukalkulation der Services erforderlich machen. Sämtliche Preise sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gründen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden steuer- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (z.B. Maut, Mindestlohn, Steueranpassungen, Tarifänderungen usw.).
  3. Kostenänderungen, die außerhalb des Einflussbereichs von myfracht liegen und die Dienstleistungen oder Preise dieses Vertrages beeinflussen, können nach Ermessen entsprechend weiterberechnet werden.
  4. Preisanpassungen bei Versanddiensten, die außerhalb des Kontrollbereichs von myfracht stattfinden (z. B. Tariferhöhungen bei DHL, GLS, DPD etc.), können nach Ermessen in Form von angepassten Konditionen weiterverrechnet werden.
  5. Die Abrechnung geschieht in zwei Phasen:
    1. Die Tarifabrechnung erfolgt im Voraus.
    2. Die Abrechnung für Versandservices, zusätzlich angefallenen Aufwand sowie andere Kosten wird monatlich von myfracht durch Übersendung einer Rechnung an den Auftraggeber vorgenommen. Ein Zahlungsziel von sieben (7) Tagen ist einzuhalten, Skontoabzüge sind nicht vorgesehen. Rechnungen werden per E-Mail versandt, wobei das Versanddatum maßgeblich ist.

Gewährleistung und Haftung

  1. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt myfracht die Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber durch Mängel in den Fulfillment-Dienstleistungen entstehen.
  2. Mit der Übergabe der Ware als Sendung oder Paket an die jeweiligen Spediteure oder Versanddienstleister geht auch das Risiko auf diese Dienstleister über. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der entsprechenden Dienstleister. Myfracht haftet ab diesem Zeitpunkt weder für Beschädigungen noch für Verluste.
  3. Diese Haftung ist ausgeschlossen, sofern die Mängel auf Handlungen oder Versäumnisse des Auftraggebers zurückzuführen sind, wie beispielsweise ungenaue Produktbeschreibungen oder fehlerhafte Produkte. Verkehrs- oder unvermeidbare Betriebsstörungen, die durch rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Verfügungen oder andere Fälle höherer Gewalt verursacht werden, einschließlich solcher, die von externen Lieferanten herrühren, befreien myfracht für die Dauer ihres Bestehens und in dem Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungsverpflichtung und verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
  4. MyFracht lehnt jede Haftung für finanzielle oder andere nicht-körperliche Schäden ab, die mit dem Betrieb des Platforms in Zusammenhang gebracht werden können, es sei denn, MyFracht und/oder Erfüllungsgehilfen von MyFracht haben derartige Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) resultieren.

Vertragsdauer und -beendigung

  1. Die Vertragslaufzeit endet mit einer Kündigung.
  2. Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Monatsende zu beenden, sofern nicht anders festgelegt. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang bei dem Kündigungsempfänger.
  3. Das Recht beider Parteien auf eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist aus triftigem Grund bleibt bestehen. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor bei:
    1. Zahlungsunfähigkeit oder Einleitung eines Insolvenzverfahrens einer der Parteien;
    2. einer erheblichen Vertragsverletzung, und wenn die verletzende Partei die vertraglichen Pflichten trotz angemessener Fristsetzung (maximal ein Monat) nicht wiederherstellt.
  4. Restbestände des Auftraggebers werden von myfracht zum Vertragsende aus dem Lager entfernt und entweder an den Auftraggeber zurückgesandt oder an eine von ihm angegebene dritte Partei. Die Kosten für die Rücksendung oder Entsorgung übernimmt der Auftraggeber.

Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten werden seit dem 9. Januar 2016 Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen über eine Online-Plattform beigelegt. Diese Plattform wird durch die Europäische Kommission über das Portal: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Nutzer Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand Berlin.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.

Version 2.0 – Stand 25.09.2023

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner